RAXWA · Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Leistungen in konzeptionellem Design und Planung für die visuelle Kommunikation.

Stand Oktober 2026

Anbieter
Usman Waheed, Einzelunternehmer
Anschrift
Neckarstr. 12, 64390 Erzhausen
Steuernummer
007 879 30454 (Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG)

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen im konzeptionellen Design und in der Planung für die visuelle Kommunikation zwischen Usman Waheed, Einzelunternehmer, handelnd unter 3DVISU (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Der Auftragnehmer erbringt keine Architekten- oder Ingenieurleistungen im berufsrechtlichen Sinne und keine Leistungen nach der HOAI. Visualisierungen, 3D-Modelle, Pläne und Filme dienen der Darstellung und Kommunikation von Entwürfen; sie ersetzen keine Genehmigungs-, Ausführungs- oder Tragwerksplanung.

(5) Der Auftragnehmer kann zur Erbringung der Leistungen externe freie Mitarbeiter einsetzen. Vertragspartner des Auftraggebers ist allein der Auftragnehmer.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige individuelle Angebot des Auftragnehmers bzw. die textliche Vereinbarung über digitale Kommunikationskanäle. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger) erklärte Annahme des Angebots zustande.

(2) Der Auftragnehmer erbringt Dienst- und Werkleistungen insbesondere in den Bereichen 3D-Visualisierung und Rendering (Architektur, Innenraum, Produkt), 3D-Gebäude-, Stadt- und Städtebaumodelle, Stadtanalysen und Datensätze, Pläne und Wettbewerbsunterlagen, Animationen und Filme, Konzept- und Innenraumentwurf, Produkt-, Verpackungs- und Grafikdesign, Produkt- und Listing-Bilder für Online-Marktplätze, Web- und Softwareentwicklung sowie Prozessautomatisierung, auch unter Einsatz von KI-Werkzeugen.

(3) Bei gestalterischen und konzeptionellen Projekten (z. B. Visualisierungen, 3D-Modelle, Grafik- oder Webdesign) sind im vereinbarten Preis, sofern im Angebot nicht explizit anders definiert, bis zu zwei (2) kostenfreie Korrekturschleifen (Nachbesserungen hinsichtlich des ursprünglichen Briefings) enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche oder nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs werden nach Aufwand separat vergütet.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Zugangsdaten (z. B. Webhosting, Domain-Provider), Texte, Bilder, Logos oder sonstige Materialien rechtzeitig, vollständig und in einem gängigen, digitalen Format zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer überlassenen Materialien (z. B. Fotos, Grafiken, Texte) die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt. Der Auftragnehmer prüft die bereitgestellten Inhalte nicht auf Rechte Dritter oder gesetzliche Zulässigkeit.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Ausführung, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch mangelhafte oder verspätete Zuarbeit des Auftraggebers entstehen.

§ 4 Vergütung, Anzahlung & Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im individuellen Angebot vereinbarte Vergütung. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und auf den Rechnungen nicht ausgewiesen.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Projekte eine angemessene Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtauftragssumme vor Projektbeginn zu verlangen. Die Arbeit an den jeweiligen Projektphasen beginnt erst nach Erhalt der Anzahlung.

(3) Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.

§ 5 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Sofern die Leistung des Auftragnehmers als Werkvertrag einzustufen ist (z. B. finale Renderings, ein fertiges 3D-Modell, ein Film, eine fertige Website oder ein fertiges Skript), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald der Auftragnehmer die Fertigstellung anzeigt.

(2) Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern das Werk den Vorgaben des Briefings entspricht. Im Rahmen der Gestaltungsfreiheit besteht insoweit kein Mangel.

(3) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk (z. B. die Renderings, den Film, die Grafiken oder die Website) produktiv nutzt (z. B. Veröffentlichung, Einreichung, Liveschaltung, Werbeeinsatz) oder sich nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Übergabe mit konkreten, erheblichen Mängeln schriftlich zurückmeldet.

§ 6 Nutzungsrechte, Urheberrecht & Besonderheiten bei KI-Inhalten

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken (z. B. Visualisierungen, 3D-Modelle, Pläne, Filme, Grafiken, Websites, Software) ein.

(2) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird jeweils nur das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht übertragen. Das Eigentum an den erstellten Werken sowie das Urheberrecht verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Weitergabe von offenen Projekt- und Rohdaten (z. B. 3D-Szenen sowie Rhino-, Blender-, PSD- oder AI-Dateien) gehört nicht zum Standardleistungsumfang und bedarf einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.

(3) Besonderer Hinweis zu KI-Inhalten: Soweit im Rahmen der Leistungserstellung vereinbarungsgemäß Werkzeuge der Künstlichen Intelligenz (KI) zur Generierung von Bildern, Texten, Programmiercodes oder Voiceover eingesetzt werden, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass nach aktueller Rechtslage an KI-generierten Ergebnissen in der Regel kein klassisches Urheberrecht entsteht. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit solcher KI-Inhalte. Die Haftung für Verletzungen von Marken-, Urheber- oder sonstigen Rechten Dritter durch die Algorithmen der KI-Plattformen ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 7 Haftungsausschluss & rechtliche Prüfung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die wettbewerbs-, marken-, datenschutz- und urheberrechtliche Zulässigkeit der vom Auftragnehmer gestalteten Inhalte (z. B. Prüfung von Logos auf bestehende Markenrechte, rechtliche Zulässigkeit von Werbe- und Marktplatzinhalten oder Impressums- und Datenschutzpflichten bei Websites). Eine rechtliche Prüfung durch den Auftragnehmer findet nicht statt und ist nicht geschuldet.

§ 8 Fremdleistungen & Druckabwicklung

(1) Sofern der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers Verträge mit externen Dienstleistern abschließt (z. B. Buchung von Webhosting-Paketen, Domains oder Druckaufträge bei Druckereien), geschieht dies im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, es sei denn, das Angebot sieht ausdrücklich eine Abwicklung über den Auftragnehmer vor.

(2) Für Fehler, Produktionsmängel, Farbabweichungen oder Lieferverzögerungen des externen Dienstleisters (z. B. der Druckerei oder des Hosters) übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers (64390 Erzhausen).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese AGB liegen ausschließlich in deutscher Sprache vor; nur diese Fassung ist rechtsverbindlich.